Gerichtsurteil: Meta muss Betrugsanzeigen auf Facebook und Instagram vorab löschen

Amazon Prime: Bundesgerichtshof verhandelt über Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am heutigen Donnerstag mit den einseitigen Preiserhöhungen des Abonnement-Dienstes Amazon Prime. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, da der Online-Händler die Gebühren im Jahr 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten angehoben hatte.

Hintergrund des Rechtsstreits um Amazon Prime

Im Jahr 2022 passte Amazon die Gebühren für sein deutsches Prime-Abonnement an. Die Kosten für ein Jahresabonnement stiegen damals von 69,00 Euro auf 89,90 Euro. Bei monatlicher Zahlungsweise kletterte der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete diesen Schritt mit gestiegenen Betriebskosten.

Der Konzern informierte die Kundschaft zwar über die Anpassung, holte jedoch keine explizite Einwilligung für die höheren Beträge ein. Laut Verbraucherzentrale NRW waren von dieser Maßnahme mehrere Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland betroffen.

Vorinstanzen erklärten Preisanpassungsklausel für unwirksam

In den Vorinstanzen verbuchten die Verbraucherschützer bereits Erfolge. Sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf stuften die von Amazon genutzte Preisanpassungsklausel als unzulässig ein. Gegen diese Urteile legte das Unternehmen Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Nun verhandelt der dritte Zivilsenat des BGH über den Fall. Bislang ist unklar, ob das oberste deutsche Zivilgericht noch am heutigen Verhandlungstag eine Entscheidung verkünden wird oder ein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt folgt.

Siehe auch  Apple Music für Android: Version 7.0 bringt Liquid-Glass-Design im Beta-Test

Bedeutung für Verbraucher und weiteres Vorgehen

Sollte der Bundesgerichtshof die Urteile der Düsseldorfer Gerichte bestätigen und die Klausel endgültig kippen, hätte das Signalwirkung für bestehende Verträge. Eine Bestätigung der Rechtsauffassung der Vorinstanzen würde die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass betroffene Abonnenten die seit 2022 zu viel gezahlten Differenzbeträge zurückfordern könnten.

Prime-Mitglieder müssen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Schritte einleiten, sollten die anstehende Entscheidung des BGH jedoch abwarten. Ratsam ist es, ältere Abrechnungen und Nachweise über die seit 2022 gezahlten Prime-Gebühren aufzubewahren, um eventuelle Ansprüche nach einem rechtskräftigen Urteil belegen zu können.

Quellen: Finanzen.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 Kommentar zu „Amazon Prime: Bundesgerichtshof verhandelt über Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung“

  1. Pingback: Corte tedesca Voids Amazon Prime Price Hike - NetGuide – News

Mastodon
Nach oben scrollen