Amazon senkt den Preis für das Prime-Jahresabonnement langjähriger Mitglieder wieder von 90 auf 69 Euro. Das Unternehmen reagiert damit auf ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt hat.
Wer von der Preissenkung profitiert
Die Umstellung betrifft ausschließlich Bestandskunden, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 abgeschlossen wurde und seither durchgehend unverändert besteht. Nutzer, die ihr Abonnement nach diesem Stichtag gebucht haben, zahlen weiterhin den regulären Preis von 90 Euro pro Jahr. Wer die Kriterien erfüllt, spart künftig 21 Euro jährlich, während der Leistungsumfang des Dienstes unverändert bleibt.
Laut Berichten von heise online wird der Beitrag automatisch zum nächsten vertraglichen Abrechnungstermin angepasst. Betroffene müssen selbst nicht aktiv werden, um den alten Tarif zu erhalten.
BGH-Urteil und offene Befristung
Amazon bezeichnet die Reduzierung in Kundenmitteilungen ausdrücklich als vorübergehend. Wie lange der Betrag von 69 Euro gewährt wird, lässt der Konzern offen. Das Urteil des BGH (Az. III ZR 205/25) beendete einen Rechtsstreit, den die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengt hatte. Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf im Januar 2025 sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Oktober 2025 die Preiserhöhung für unzulässig befunden. Laut BGH waren die Anpassungsklauseln in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unklar formuliert; Kunden konnten nicht zweifelsfrei erkennen, ob sie Preisanpassungen ablehnen durften oder nur ein Kündigungsrecht besaßen.
Mitte September 2022 hatte Amazon den Jahresbeitrag von 69 auf 90 Euro und den Monatsbeitrag von 8 auf 9 Euro angehoben. Amazon stimmte den juristischen Einschätzungen der Gerichte nicht zu, setzt das rechtskräftige Urteil für künftige Zahlungen nun jedoch um.
Rückerstattungen nur über gesonderte Sammelklage
Die aktuelle Preisanpassung gilt lediglich für anstehende Abrechnungen. Eine automatische Erstattung der seit Herbst 2022 gezahlten Mehrbeträge nimmt Amazon nicht vor. Wer vergangene Mehrkosten zurückfordern möchte, muss auf ein separates Gerichtsverfahren zurückgreifen.
Hierzu führt die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-13 VKl 1/25). Je nach Mitgliedschaftsmodell und Laufzeit beziffern Verbraucherschützer den möglichen Anspruch auf bis zu 60 Euro. Betroffene mit einem Prime- oder Prime-Student-Vertrag von vor dem 15. September 2022 können sich weiterhin kostenlos im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.
Quellen: Heise – News







