Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Preisanpassungsklauseln für bestehende Mitgliedschaften bei Amazon Prime für unwirksam erklärt (Az. III ZR 205/25). Das oberste deutsche Zivilgericht bestätigte damit Urteile der Vorinstanzen und stärkt Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland, die nun gezahlte Aufpreise zurückverlangen können.
Bereits im Vorfeld zeichnete sich der Schritt ab, als der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung verhandelte. Amazon hatte die Beiträge für Prime im September 2022 einseitig angehoben: Der Monatstarif stieg damals von 7,99 auf 8,99 Euro, die Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro. Auch das Angebot Prime Student war von dem Aufschlag betroffen. Der Konzern begründete die Verteuerung mit allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation und berief sich auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Warum die Klauseln vor Gericht scheiterten
Die Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich gegen diese Praxis. Der BGH folgte der Argumentation der Verbraucherschützer: Die verwendeten Klauseln seien lückenhaft und missverständlich formuliert. Für Abonnenten war nicht klar ersichtlich, welche konkreten Rechte ihnen bei einer Preisanpassung zustehen – etwa, ob ein Widerspruch den Vertrag zu alten Konditionen weiterlaufen lässt oder zwangsläufig zu einer Kündigung führt. Zudem sah das Regelwerk vor, dass eine fehlende Reaktion als automatische Zustimmung gewertet werden sollte.
Durch die richterliche Feststellung fehlt der damaligen Beitragserhöhung die rechtliche Grundlage. Nach Schätzungen nutzen in Deutschland rund 17 Millionen Kunden den Dienst, der neben dem Versandhandel unter anderem den Zugriff auf Streaming-Inhalte umfasst.
Zwei Wege zum Geld: Sammelklage empfohlen
Betroffene Kunden haben nun die Möglichkeit, die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem erhöhten Betrag einzufordern. Je nach gewähltem Tarifmodell und Zahlungsdauer beläuft sich der Anspruch inzwischen auf über 60 Euro. Für die Rückforderung stehen zwei Vorgehensweisen zur Wahl:
- Eintragung ins Klageregister: Die Verbraucherzentrale NRW führt vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen Amazon. Ein Eintrag in das entsprechende Register beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und birgt kein finanzielles Prozessrisiko. Diese Maßnahme deckt Forderungen rückwirkend bis zum Beginn der Erhöhung im September 2022 ab.
- Individuelle Rückforderung: Kunden können die zu viel gezahlten Beiträge direkt gegenüber Amazon geltend machen. Dabei greift allerdings die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren, wodurch Ansprüche aus den ersten Monaten verfallen sein können.
Reaktion von Amazon für Altverträge
Für bestehende Kunden zeichnen sich bereits erste operative Konsequenzen ab. Amazon kündigte an, die Beiträge für Mitglieder vorübergehend auf das vorherige Niveau zurückzusetzen, sofern das Abonnement vor dem 15. September 2022 abgeschlossen und seitdem nicht verändert wurde. Betroffene sollen vor der jeweils nächsten Abrechnung informiert werden. Über die Erstattung bereits gezahlter Beträge muss allerdings im laufenden Musterverfahren entschieden werden.
Quellen: Chip.de, Computerbase.de/news, Stadt-Bremerhaven, Tagesschau.de







