Die Verbraucherschutzminister der deutschen Bundesländer haben sich auf ihrer Konferenz in Potsdam einstimmig für ein schnelleres und koordinierteres Vorgehen gegen betrügerische Online-Shops ausgesprochen. Ein neuer nationaler Aktionsplan unter Federführung des Bundes soll die bisher langwierigen Zuständigkeiten bündeln und die Abschaltung betroffener Domains drastisch beschleunigen. Als Vorbild für die Reform der deutschen Infrastruktur dient ein bewährtes Verfahren aus Belgien.
Bürokratie bremst den Kampf gegen Online-Betrug
Bisher erweist sich die Bekämpfung von Fake-Shops in Deutschland als zäh und ineffizient. Auf der 22. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Potsdam machten die Länder deutlich, dass die aktuellen Strukturen den dynamischen Betrugsmaschen im Netz nicht gewachsen sind. Ein gemeinsamer Antrag der Länder Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen wurde daher einstimmig angenommen.
Das Hauptproblem liegt in der Zersplitterung der Zuständigkeiten: Sobald ein betrügerischer Shop gemeldet wird, sind in Deutschland meist zahlreiche Behörden parallel involviert – darunter die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die jeweiligen Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzressorts der Länder und des Bundes. Diese bürokratischen Hürden führen im Ernstfall zu kritischen Verzögerungen, in denen Verbraucher weiterhin geschädigt werden.
Ein nationaler Aktionsplan unter der Führung des Bundes soll diese Prozesse nun vereinheitlichen und straffen. Zudem kritisierten die Minister, dass die Mechanismen des europäischen Digital Services Act (DSA) für die schnelle Sperrung betrügerischer Webseiten in der Praxis zu komplex und zu träge seien.
Belgisches Modell als Vorbild für .de-Domains
Ein konkreter Hebel für eine Beschleunigung liegt bei den Domain-Registrierungsstellen. Die Konferenz beauftragte die Prüfung, ob betrügerische Internetadressen mit der Endung .de auch außerhalb von langwierigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren schneller abgeschaltet werden können.
Als konkretes Vorbild wird hierbei das „Notice and Action“-Verfahren der belgischen Registrierungsstelle für .be-Domains genannt. Dort können Behörden bei klaren Rechtsverstößen eine schnelle Deaktivierung der Domain erwirken, noch bevor ein langwieriges Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
Darüber hinaus wollen die Länder die Betreiber von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken stärker in die Pflicht nehmen. Werbung für Fake-Shops soll auf diesen Plattformen künftig deutlich schneller und unkomplizierter entfernt werden können, um den Zustrom potenzieller Opfer von vornherein einzudämmen.
Hintergrund: Die technischen und rechtlichen Begriffe erklärt
- Digital Services Act (DSA): Ein EU-Gesetz, das seit Februar 2024 vollständig gilt. Es reguliert die Haftung und Pflichten von Online-Vermittlern und Plattformen (wie Social-Media-Netzwerken oder Suchmaschinen). Ziel ist es, illegale Inhalte im Netz schneller zu entfernen, was den Bundesländern im Fall von Fake-Shops derzeit jedoch noch zu langsam geht.
- Notice and Action (Melde- und Abhilfeverfahren): Ein Prinzip, nach dem Hosting-Provider oder Domain-Registrare (wie die DENIC für
.de-Domains) handeln müssen, sobald sie einen konkreten Hinweis („Notice“) auf rechtswidrige Inhalte erhalten. Sie müssen dann reagieren („Action“), indem sie den Inhalt prüfen und gegebenenfalls sperren. - Domain-Abschaltung: Eine Website ist über eine IP-Adresse erreichbar, die durch das Domain Name System (DNS) in einen lesbaren Namen (z. B.
beispiel-shop.de) übersetzt wird. Bei einer Domain-Abschaltung wird diese Verknüpfung bei der zuständigen Registrierungsstelle gelöscht. Die Website ist dann über die Adresse nicht mehr erreichbar, selbst wenn der Server im Hintergrund noch läuft.
Übergangslösung: Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen
Bis die gesetzlichen und administrativen Verschärfungen greifen, sind Verbraucher weiterhin weitgehend auf Eigeninitiative angewiesen. Die Ministerien verweisen in diesem Kontext auf den etablierten „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentralen.
Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg im Rahmen der Konferenz mitteilte, erfasst das KI-gestützte Analysetool der Verbraucherschützer monatlich rund 1.800 neue, potenziell betrügerische Online-Shops im deutschsprachigen Raum. Der Finder gleicht Webshops unter anderem auf fehlende Impressdaten, unseriöse Zahlungsmethoden und bekannte Betrugsmuster ab und bietet Konsumenten so eine erste Orientierung vor dem Online-Einkauf.















