Meshtastic in Deutschland: Frequenz, Sendeleistung und Rechtslage
„Ist das überhaupt erlaubt?" ist die häufigste Frage beim Einstieg – und sie ist berechtigt, weil Funken sonst meist an Zulassungen gebunden ist. Die kurze Antwort: Auf 868 MHz braucht Meshtastic keine Lizenz und keine Anmeldung, solange Gerät und Einstellungen zum europäischen Rahmen passen. Die längere Antwort erklärt, warum das so ist und wo die Grenzen liegen.
*Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Einzelfälle können anders liegen; verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden.*
Warum keine Lizenz nötig ist
Der Bereich um 868 MHz ist in Europa ein sogenanntes SRD-Band – gedacht für Geräte mit geringer Reichweite. Dafür gibt es eine allgemeine Zuteilung: Jeder darf es nutzen, ohne sich anzumelden oder eine Prüfung abzulegen, sofern er sich an die Auflagen hält.
In demselben Band arbeiten unzählige Alltagsgeräte: Funkthermometer, Garagentoröffner, Reifendrucksensoren, Rauchmelder, Heizkostenverteiler. Meshtastic ist aus Sicht der Regulierung nichts grundsätzlich anderes – nur mit größerer Reichweite als die meisten dieser Geräte.
Die Auflagen
| Auflage | Wert im Bereich um 869,5 MHz | Wer sorgt dafür |
|---|---|---|
| Frequenzbereich | 869,4 bis 869,65 MHz | die Regioneneinstellung EU_868 |
| Sendeleistung | bis 500 mW | die Firmware |
| Sendezeitanteil | bis 10 % | die Firmware begrenzt mit |
| Gerätekonformität | CE-Kennzeichnung | der Hersteller |
| Keine Änderung der Sendeleistung nach oben | – | der Betreiber |
Die erste Zeile ist der Grund, warum die Regioneneinstellung so wichtig ist. Sie legt nicht nur fest, wo gefunkt wird, sondern auch, welche Leistungs- und Zeitgrenzen die Firmware einhält. Ein Gerät auf einer falschen Region sendet außerhalb des zulässigen Rahmens – auch wenn es technisch funktioniert.
Bemerkenswert an diesem Teilbereich: Er erlaubt deutlich mehr als die üblichen LoRaWAN-Kanäle, wo 25 Milliwatt und ein Prozent Sendezeit gelten. Die Einordnung der Teilbereiche steht unter 868 MHz und Sendezeitbudget.
Der große Unterschied zum Amateurfunk
Hier liegt das Missverständnis, das am häufigsten für Verunsicherung sorgt. Meshtastic auf 868 MHz ist kein Amateurfunk – und deshalb gelten völlig andere Regeln:
| SRD-Band (868 MHz) | Amateurfunk | |
|---|---|---|
| Lizenz nötig | nein | ja, mit Prüfung |
| Verschlüsselung | erlaubt | nicht erlaubt |
| Rufzeichen nötig | nein | ja |
| Sendeleistung | stark begrenzt | deutlich höher zulässig |
| Kommerzielle Nutzung | zulässig | nicht zulässig |
Die zweite Zeile ist der entscheidende Punkt. Meshtastic verschlüsselt seine Nachrichten grundsätzlich – das ist im SRD-Band unproblematisch, im Amateurfunk dagegen nicht zulässig, weil dort der Inhalt für jedermann nachvollziehbar sein muss.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz: Wer Meshtastic auf Amateurfunkfrequenzen betreiben will – etwa im 70-Zentimeter-Band –, braucht nicht nur eine Lizenz, sondern muss auch die Verschlüsselung abschalten. Das ist ein anderer Betrieb mit anderen Regeln, und die Firmware unterscheidet das nicht von allein.
Was erlaubt ist – und was Grauzone
- Nachrichten anderer weiterreichen ist unproblematisch. Das SRD-Band kennt keine Einschränkung auf eigene Inhalte.
- Feste Knoten auf dem eigenen Dach sind zulässig, solange Leistung und Sendezeit eingehalten werden.
- Verschlüsselte private Kanäle sind zulässig.
- Verstärker oder stärkere Antennen, die die zulässige Strahlungsleistung überschreiten, sind es nicht – die Grenze gilt für das Gesamtsystem, nicht nur für das Gerät.
- Geräte für andere Regionen ohne Anpassung zu betreiben, ist nicht zulässig.
Der vierte Punkt wird am ehesten übersehen. Die Grenze bezieht sich auf die abgestrahlte Leistung – Sendeleistung plus Antennengewinn minus Kabelverlust. Eine sehr gewinnstarke Antenne kann ein an sich zulässiges Gerät über die Grenze heben. Praktisch ist das bei üblichen Aufbauten kein Thema, weil die verbauten Sendeleistungen deutlich unter dem Erlaubten liegen.
Datenschutz und Positionen
Ein Punkt, der selten bedacht wird: Meshtastic verbreitet standardmäßig die eigene Position im Netz – und auf dem Standardkanal ist die für jeden lesbar, der in Reichweite ist.
- Positionsübertragung abschalten, wenn Du sie nicht brauchst. Für reine Textnachrichten ist sie unnötig.
- Genauigkeit verringern, wenn Du nur ungefähr sichtbar sein willst – die Firmware bietet das an.
- Für Gruppen einen eigenen Kanal nutzen. Dann sehen nur die Positionen, die den Schlüssel haben.
- Bedenken, dass Knotennamen öffentlich sind. Ein Klarname als Gerätename ist eine Entscheidung, die man bewusst treffen sollte.
Punkt 4 ist der, den die meisten erst nachträglich bemerken. Der Gerätename erscheint bei allen in Reichweite in der Knotenliste – zusammen mit der Position, falls sie aktiv ist.
Was Meshtastic ausdrücklich nicht ist
Kein Notrufsystem. Es gibt keine Zustellgarantie und keine Stelle, die verpflichtet wäre zuzuhören. Wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf Zufall.
Kein Ersatz für Betriebsfunk. Für Anwendungen, bei denen Kommunikation verlässlich sein muss, ist eine Technik mit garantierter Verfügbarkeit die richtige Wahl.
Fazit
Auf 868 MHz braucht Meshtastic keine Lizenz und keine Anmeldung. Es genügt, ein konformes Gerät mit der Region EU_868 zu betreiben – dann hält die Firmware die Grenzen selbst ein.
Der wichtigste Unterschied zum Amateurfunk: Im SRD-Band ist Verschlüsselung erlaubt, im Amateurfunk nicht. Wer die Frequenz wechselt, wechselt das ganze Regelwerk.
Und ein Punkt, der nichts mit Funkrecht zu tun hat: Prüfe, welche Position und welchen Namen Du sendest – auf dem Standardkanal liest das jeder mit.
Häufige Fragen
Ist Meshtastic in Deutschland legal?
Ja, auf 868 MHz mit einem konformen Gerät und der Regioneneinstellung EU_868. Das Band ist allgemein zugeteilt – ohne Anmeldung, Gebühr oder Prüfung.
Brauche ich eine Funklizenz?
Nein, nicht für den Betrieb im SRD-Band um 868 MHz. Eine Lizenz wäre nur für Amateurfunkfrequenzen nötig, und dort gelten zusätzlich andere Regeln.
Darf ich verschlüsselt funken?
Im SRD-Band ja – Meshtastic tut das standardmäßig. Im Amateurfunk ist Verschlüsselung dagegen nicht zulässig, weil der Inhalt nachvollziehbar bleiben muss.
Darf ich Nachrichten anderer weiterleiten?
Ja. Das Weiterreichen ist das Prinzip des Netzes und im SRD-Band unproblematisch. Eine Beschränkung auf eigene Inhalte gibt es dort nicht.
Was passiert, wenn ich die falsche Region einstelle?
Dann sendet das Gerät möglicherweise außerhalb des in Europa zulässigen Bereichs oder mit falschen Grenzwerten – und andere Geräte hören es meist ohnehin nicht. EU_868 ist die richtige Wahl.
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