Flughäfen: Allianz fordert gelockerten EU-Datenschutz für Gesichtserkennung

Eine Branchenallianz dringt auf eine Lockerung der europäischen Datenschutzvorschriften, um biometrische Verfahren bei Flugreisen breiter etablieren zu können. Ziel der Initiative ist es, im Gesetzespaket „Digital Omnibus“ rechtliche Erleichterungen für freiwillige biometrische Angebote zu verankern.

Forderung nach Regeln für freiwillige Biometrie

Die Initiative setzt sich dafür ein, den Einsatz von Gesichtserkennung an Flughäfen auf eine vereinfachte rechtliche Basis zu stellen. Bisher unterliegt die Verarbeitung biometrischer Daten in der Europäischen Union besonders hohen gesetzlichen Schutzanforderungen. Nach dem Willen der Allianz sollen im Rahmen des umkämpften Digital-Omnibus-Pakets Vorgaben geschaffen werden, die Fluggästen die freiwillige Nutzung biometrischer Kontrollsysteme erleichtern.

Für Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber stehen dabei automatisierte Abläufe im Vordergrund, die Check-in, Sicherheitskontrollen oder das Boarding durch Gesichtsscans beschleunigen können. Kritiker verweisen dagegen regelmäßig auf die Risiken, die mit der Speicherung und Verarbeitung derart sensibler persönlicher Merkmale verbunden sind.

Gremium pocht auf Verhältnismäßigkeit

Den Deregulierungsplänen der Industrie stehen datenschutzrechtliche Vorgaben gegenüber. In einer Stellungnahme zum Einsatz von Gesichtserkennung an Flughäfen hob das zuständige Datenschutzgremium hervor, dass jegliche Verarbeitung biometrischer Merkmale einer strengen Verhältnismäßigkeit unterliegt. Eine Erfassung solcher Daten darf demnach nicht ohne triftigen Grund und ohne Prüfung alternativer, datensparsamer Methoden erfolgen.

Siehe auch  Google Chrome: Update stopft 42 Sicherheitslücken am Desktop

Die Diskussion fügt sich in eine Reihe europäischer Gesetzesinitiativen ein, bei denen Datenschutzstandards für Sicherheits- oder Wirtschaftszwecke angepasst werden sollen, wie etwa bei den Plänen zum Abbau von Datenschutzvorgaben für behördliche Analysen.

Bedeutung für Flugreisende

Ob und in welchem Umfang das Gesetzespaket Digital Omnibus angepasst wird, ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen. Solange keine neuen Rechtsgrundlagen in Kraft sind, bleiben die bestehenden europäischen Schutzstandards uneingeschränkt gültig. Für Passagiere bedeutet dies, dass biometrische Verfahren an EU-Flughäfen weiterhin hohen rechtlichen Hürden unterliegen und nicht ohne klare Begründung zur Pflicht gemacht werden können. Reisende sollten bei bestehenden freiwilligen Testläufen an Gates oder Check-in-Schaltern genau prüfen, welche Daten erfasst werden und welche herkömmlichen Alternativen ohne Gesichtsabgleich zur Verfügung stehen.

Quellen: Heise – Netzpolitik, Heise – News

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mastodon
Nach oben scrollen