Dashcam in Europa: wo sie ins Handschuhfach gehört

Es gibt keine europäische Dashcam-Regel. Dieselbe Datenschutz-Grundverordnung führt in den Mitgliedstaaten zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen, weil die Abwägung national vorgenommen wird – und in vier Nachbarländern fällt sie gegen die Kamera aus.

Inhaltsverzeichnis

*Diese Übersicht ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Die Einordnung einzelner Länder stützt sich teils auf Sekundärquellen, und die Praxis ändert sich. Vor der Reise die aktuelle Lage prüfen – Automobilclubs veröffentlichen dazu regelmäßig Hinweise.*

Die Orientierung

LandEinordnungAnmerkung
Deutschlandunter Auflagen zulässigkurze Schleife, Ereignisspeicherung
Österreichsehr engBildverarbeitungssystem, spürbare Strafen
SchweizunzulässigZustimmung aller Gefilmten nötig
Luxemburgfaktisch verboten
Belgienfaktisch verbotenfür den privaten Einsatz
Portugalabgeratender ADAC rät von der Nutzung ab
Frankreicherlaubtbei Veröffentlichung verpixeln
Italienerlaubtwenn Datenschutzregeln eingehalten werden

Die vier fett markierten Verbotsländer liegen für deutsche Urlauber ungünstig: Österreich und die Schweiz auf dem Weg nach Süden, Luxemburg und Belgien auf dem Weg nach Westen. Wer im Sommer losfährt, streift fast zwangsläufig eines davon.

Frankreich ist der interessanteste Fall in dieser Tabelle, weil dort ausdrücklich das benannt wird, was überall gilt: Der Betrieb ist eine Sache, die Veröffentlichung eine andere – und für die zweite sind Kennzeichen und Gesichter zu verpixeln. Denselben Gedanken beschreibt Aufnahmen veröffentlichen.

Warum dieselbe Verordnung so unterschiedlich wirkt

Die DSGVO verlangt eine Abwägung zwischen Deinem berechtigten Interesse und den Rechten der Gefilmten. Diese Abwägung ist eine Wertung, keine Rechenaufgabe – und sie wird national vorgenommen, von nationalen Aufsichtsbehörden und Gerichten.

Genau dasselbe Muster gibt es innerhalb Deutschlands bei Wildkameras, wo die Landesbehörden zu verschiedenen Ergebnissen kommen: Wildkamera nach Bundesland. Der Mechanismus ist derselbe, nur eine Ebene höher.

Die Regel, die überall trägt

Wer sich nicht für jedes Land eine Sonderregel merken will, kommt mit vier Punkten fast überall durch:

  1. Loop-Funktion nutzen, kurze Schleife, keine Archivierung.
  2. Mikrofon aus. Ton ist in vielen Ländern strenger behandelt als Bild – dazu Tonaufnahme.
  3. Nichts veröffentlichen. Das ist der häufigste Auslöser für Verfahren, überall.
  4. In den strengen Ländern die Kamera abnehmen. Nicht nur abschalten – abnehmen.

Punkt 4 hat einen praktischen Grund, der über die Rechtslage hinausgeht: Eine sichtbar montierte Kamera an der Scheibe wirft Fragen auf, auch wenn sie nicht läuft. Im Handschuhfach tut sie das nicht.

Und der Parkmodus gehört vor der Grenze ausgeschaltet. Er springt selbsttätig an, sobald das Fahrzeug steht – auf dem Hotelparkplatz filmt die Kamera dann in einem Land, in dem sie es nicht dürfte. Siehe Parkmodus und Recht.

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Was gilt, wenn ich einen Unfall im Ausland habe?

Das deutsche BGH-Urteil hilft dort nicht. Es betrifft den deutschen Zivilprozess; ob eine Aufnahme in einem ausländischen Verfahren verwertet wird, richtet sich nach dem dortigen Recht. Der Hintergrund steht unter Als Beweismittel vor Gericht.

Was überall funktioniert, ist das Handfeste:

  • Unfallstelle fotografieren – mit dem Handy, aus mehreren Winkeln.
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Er ist mehrsprachig aufgebaut und dafür gemacht.
  • Daten und Versicherungsangaben austauschen.
  • Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind oder der Hergang strittig bleibt.

Der Europäische Unfallbericht ist das unterschätzteste Stück Papier im Handschuhfach und im Ausland deutlich mehr wert als jede Kamera.

Fazit

Vier Nachbarländer sind für die Dashcam praktisch geschlossen – Österreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien –, und in Portugal wird abgeraten.

Frankreich und Italien sind offener, verlangen aber dasselbe wie überall: kurze Speicherung und keine Veröffentlichung ohne Verpixelung.

Die Faustregel für die Urlaubsfahrt: Loop kurz, Mikrofon aus, nichts hochladen – und in den strengen Ländern die Kamera ins Handschuhfach.

Häufige Fragen

In welchen Ländern ist die Dashcam verboten?

In Luxemburg und Belgien gilt der private Einsatz als faktisch verboten, in der Schweiz als unzulässig, in Österreich als sehr eng begrenzt. Für Portugal wird von der Nutzung abgeraten.

Darf ich die Dashcam in Frankreich nutzen?

Ja. Bei einer Veröffentlichung müssen Kennzeichen und Gesichter verpixelt sein, und die Speicherdauer sollte kurz bleiben – die Loop-Funktion ist der vorgesehene Weg.

Welches Recht gilt bei einer Fahrt durch mehrere Länder?

Jeweils das Recht des Landes, in dem gerade gefahren wird. Die deutsche Rechtslage endet an der Grenze.

Reicht es, die Kamera abzuschalten?

Rechtlich meist ja, praktisch ist Abnehmen besser: Eine montierte Kamera wirft Fragen auf, und der Parkmodus springt selbsttätig an, sobald das Fahrzeug steht.

Was hilft im Ausland bei einem Unfall wirklich?

Fotos von der Unfallstelle, der Europäische Unfallbericht und der Austausch von Versicherungsdaten. Auf die Verwertbarkeit einer Aufnahme sollte man sich dort nicht verlassen.

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