Dashcams: Recht, Technik und Einbau

Kaum ein Gerät wird so oft falsch verstanden wie die Dashcam. Der Bundesgerichtshof hat 2018 beides gesagt: Die dauernde Aufzeichnung ist datenschutzrechtlich unzulässig – und die Aufnahmen sind vor Gericht trotzdem verwertbar. Das ist kein Widerspruch, sondern die Antwort auf zwei verschiedene Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Die zwei Fragen, die alle verwechseln

Darf ich aufzeichnen?Darf das Gericht es verwerten?
RechtsgebietDatenschutzrechtProzessrecht
ZuständigAufsichtsbehördenZivilgerichte
Antwort des BGHdauernd und anlasslos: neinim Einzelfall ja
Folge bei VerstoßBußgeldkeine – das Video zählt trotzdem

Die dritte Zeile ist der Kern der ganzen Nische. Aus einem Datenschutzverstoß folgt im Zivilprozess kein automatisches Verwertungsverbot; das Gericht wägt ab. Beides ausführlich unter Dashcam erlaubt? und Als Beweismittel vor Gericht.

Und daraus folgt direkt eine Kaufentscheidung. Der BGH hat die zulässige Bauart selbst beschrieben: dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und dauerhafte Speicherung erst bei Kollision. Wer eine Kamera kauft, die genau das tut, löst das rechtliche Problem im Gerät statt im Nachhinein.

Die Bereiche im Überblick

Recht und Datenschutz

Im Ausland

Technik und Einbau

Strom und Parkmodus

Kaufberatung

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Drei Punkte, die beim Kauf entscheiden

1. Kondensator statt Akku

Eine Dashcam steht hinter der Windschutzscheibe – im Sommer bei weit über 60 Grad. Lithium-Akkus altern dort schnell, blähen sich auf und können ausfallen; Kondensatoren vertragen die Hitze deutlich besser. Das ist der häufigste Grund, aus dem eine billige Kamera nach einem Sommer nicht mehr startet. Details unter Kondensator oder Akku.

2. Eine Speicherkarte für Dauerschreiben

Eine Dashcam überschreibt ihre Karte rund um die Uhr. Normale microSD-Karten sind dafür nicht gebaut und fallen nach Monaten aus – oft unbemerkt, bis man die Aufnahme des Unfalls braucht. High-Endurance-Karten kosten wenig mehr: Speicherkarte.

3. Der Parkmodus braucht Dauerstrom – und ist rechtlich heikel

Über den Zigarettenanzünder läuft in den meisten Autos nichts, sobald der Motor aus ist. Der Parkmodus verlangt ein Hardwire-Kit am Sicherungskasten – und ist zugleich der Modus, den die Aufsichtsbehörden am schärfsten bewerten: Parkmodus und Recht.

Und wenn es gar nicht ums Auto geht?

Die Fragen dahinter sind dieselben wie bei jeder Kamera im öffentlichen Raum – nur der Standort wechselt. Was eine feste Kamera erfassen darf, steht unter Was darf gefilmt werden?; die Regeln für Wildkameras unter Wildkamera im Wald; aus der Luft unter Drohnenaufnahmen veröffentlichen.

Ein Punkt gilt überall gleich und wird überall übersehen: Ton ist strafrechtlich geschützt und damit strenger als Bild – auch im Auto. Siehe Tonaufnahme.

Häufige Fragen

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Das Gerät ja, die dauernde anlasslose Aufzeichnung nicht. Zulässig ist der Betrieb, wenn kurz gepuffert und dauerhaft erst bei einem Ereignis gespeichert wird.

Zählt eine Dashcam-Aufnahme vor Gericht?

Ja, das hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden – auch dann, wenn die Aufnahme datenschutzwidrig entstanden ist. Das Gericht wägt im Einzelfall ab.

Was kostet ein Verstoß?

Gegen Privatpersonen wurden Bußgelder bis 1.000 Euro verhängt, bei gewerblicher Nutzung mehr. Dazu kommen mögliche Unterlassungsansprüche der Gefilmten.

Darf ich die Dashcam im Ausland nutzen?

Nicht überall. In Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Portugal gilt der Betrieb als unzulässig oder stark eingeschränkt. Es gilt jeweils das Recht des Landes, in dem gefahren wird.

Brauche ich einen Parkmodus?

Technisch ist er reizvoll, rechtlich ist er der problematischste Modus – nach Auffassung einer Aufsichtsbehörde ist bislang keine rechtskonforme Umsetzung bekannt.

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