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Bundesnetzagentur beschließt MiSpeL-Regeln für Speicher und Ladepunkte

Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung für Lade- und Speicherinfrastruktur getroffen: Die Regulierungsbehörde hat die finale Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL – beschlossen.

Regelungen zur Marktintegration

Auch wenn Bezeichnungen wie MiSpeL nach Behördendeutsch klingen, besitzt der Beschluss für die Praxis Relevanz. Gegenstand der Festlegung ist die Marktintegration von Speichern sowie Ladepunkten.

Bedeutung für die Praxis

In der alltäglichen Praxis betrifft der Beschluss zur Marktintegration von Heimspeichern und Ladepunkten viele Anwender und Betreiber.

Mit der nun vorliegenden finalen Entscheidung sind grundlegende Weichenstellungen für die Marktintegration dieser Systeme getroffen worden.

Ausblick

Da der Beschluss der Bundesnetzagentur nun final vorliegt, sollten Betreiber und Interessierte von Heimspeichern und Ladepunkten die weitere Entwicklung und Umsetzung aufmerksam verfolgen.

Quellen: Stadt-Bremerhaven

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