Digitaler Kassenbon ab 2028: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Einkäufe im Einzelhandel sollen ab dem Jahr 2028 standardmäßig mit einem digitalen Beleg quittiert werden. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen, der die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierbons beenden soll.

QR-Code oder E-Mail statt Papierstreifen

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Belege ab 2028 primär digital bereitgestellt werden, etwa über das Scannen eines QR-Codes oder den Versand per E-Mail. Für Verbraucher entsteht dabei kein Zwang: Es gibt laut Bundesfinanzministerium keine Verpflichtung, elektronische Bons tatsächlich anzunehmen. Wer weiterhin einen klassischen Kassenbon aus Papier erhalten möchte, bekommt diesen auch in Zukunft – allerdings nur noch auf ausdrücklichen Wunsch.

Die Regierung setzt mit dem Vorhaben eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union um, die eine Abkehr von der 2020 eingeführten Papierbonpflicht vorsieht. Neben Einsparungen und dem Umweltschutz durch verminderten Papierverbrauch soll das Gesetz Steuerhinterziehung erschweren. Nach Angaben des Finanzministeriums sind moderne elektronische Kassensysteme bereits weit verbreitet, es existieren bundesweit jedoch noch rund 115.000 sogenannte offene Ladenkassen, bei denen Bareinnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht festgehalten werden.

Pflichten für Händler und Ausnahmeregelungen

Der Entwurf sieht klare Schwellenwerte für Gewerbetreibende vor. Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro müssen ab 2028 verpflichtend elektronische Kassensysteme einsetzen. Ausgenommen bleiben Unternehmen, deren Bar-Umsatz im Jahr unter der Grenze von 12.000 Euro liegt. Über gesonderte Rechtsverordnungen sollen weitere Ausnahmen möglich sein, beispielsweise für Vertrauenskassen an Selbsternte-Feldern in der Landwirtschaft.

Siehe auch  Nvidia will Hugging Face für rund 13 Milliarden Dollar kaufen – laut Berichten

Kritik aus dem Handel an technischen Hürden

Der Digitalverband Bitkom bewertet den Schritt positiv für Konsumenten, da digitale Bons einfacher gespeichert und wiedergefunden werden könnten. Zugleich fordert der Verband einheitliche technische Standards, um die Systeme nahtlos miteinander zu verknüpfen.

Deutliche Kritik kommt hingegen vom Handelsverband Deutschland (HDE). Dessen Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bemängelt, dass die Bonpflicht nicht wie erhofft vollständig gestrichen, sondern lediglich durch eine digitale Pflicht ersetzt werde. Der HDE warnt vor hohen Investitionskosten für viele Betriebe. Da bei umfangreicheren Einkäufen das Datenvolumen eines Bons zu groß für einen simplen QR-Code sei, müssten Daten auf externe Server übertragen und per Web-Link bereitgestellt werden, sofern keine hauseigene Kunden-App existiert. Der Aufbau und Betrieb solcher Systeme sei mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Bis zum geplanten Inkrafttreten 2028 ändert sich im Einkaufsalltag zunächst nichts. Nach der Umstellung können Kunden an der Kasse selbst entscheiden, ob sie den digitalen Beleg abrufen, vollständig darauf verzichten oder aktiv einen Ausdruck verlangen.

Quellen: Tagesschau.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mastodon
Nach oben scrollen