Bürgerinnen und Bürger können den sogenannten PIN-Rücksetzbrief für ihren Online-Ausweis wieder auf digitalem Weg anfordern. Wie Stadt-Bremerhaven berichtet, steht die Online-Bestellmöglichkeit erneut zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an alle Personen, die ihren Personalausweis für digitale Behördengänge oder andere Online-Dienste einsetzen möchten, derzeit aber keinen Zugriff darauf haben.
Erleichterung bei verlegter PIN oder inaktiver Funktion
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Bürgern, sich im Internet gegenüber Behörden und Dienstleistern digital auszuweisen. Voraussetzung für die Nutzung ist eine aktivierte Online-Funktion sowie die persönliche Geheimnummer (PIN). Geht diese PIN im Alltag verloren oder wurde die Online-Ausweisfunktion nach Erhalt des Dokuments noch gar nicht aktiviert, ließ sich der Ausweis bislang nicht wie vorgesehen für Online-Angebote verwenden.
Mit der wieder eingeführten Möglichkeit, den PIN-Rücksetzbrief digital zu ordern, erhalten Betroffene nun wieder einen direkten Weg, um ihren Ausweis für behördliche Angelegenheiten freizuschalten. Über das Verfahren lässt sich der notwendige Brief anfordern, um eine neue PIN zu vergeben oder die Funktion überhaupt erst in Betrieb zu nehmen.
Bedeutung für die digitale Verwaltung
Für Nutzer bedeutet dieser Schritt eine spürbare Entlastung bei der Nutzung digitaler Verwaltungsangebote. Viele staatliche Portale und behördliche Verfahren setzen auf die sichere Identifizierung über den Online-Ausweis. Fehlt der Zugang durch eine verlegte PIN, waren Bürger bisher in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, Dienstleistungen bequem von zu Hause aus abzuwickeln.
Was Betroffene jetzt tun können
Nutzer, die ihren Personalausweis für anstehende Online-Behördengänge einsetzen möchten, aber ihre Zugangsdaten nicht mehr finden, können den PIN-Rücksetzbrief ab sofort wieder online bestellen. Nach Erhalt der Unterlagen lässt sich die Online-Ausweisfunktion reaktivieren oder erstmalig in Gang setzen, sodass Online-Dienste anschließend wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Quellen: Stadt-Bremerhaven








