Google Gemini 3.8 Live: Sprachmodell denkt beim Sprechen mit

E-ID-Brieftasche „d-you“: Verbraucherschützer fordern besseren Datenschutz

Bis Ende 2026 sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, nach den eIDAS-Vorgaben eine grenzüberschreitend funktionierende digitale Brieftasche bereitzustellen. In Deutschland soll die Wallet schrittweise unter dem Namen „d-you“ eingeführt werden. Vor dem Start fordern Verbraucherschützer deutliche Nachbesserungen bei den Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

EU-Vorgabe durch eIDAS verpflichtet bis Ende 2026

Grundlage für das Vorhaben sind die europäischen eIDAS-Vorgaben. Diese sehen vor, dass Mitgliedstaaten eine digitale Brieftasche bereitstellen, die unionsweit funktioniert. In Deutschland soll die Bereitstellung über die Wallet-App „d-you“ erfolgen, deren Start in den App-Stores für Anfang 2027 geplant ist.

Verbraucherschützer mahnen Nachbesserungen an

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die digitale Brieftasche von Anfang an datensparsam und sicher gestaltet sein muss. Niemand dürfe gezwungen werden, mehr persönliche Informationen preiszugeben als nötig. Kritisiert werden unter anderem das Fehlen einer pseudonymen Nutzung zum Start, Risiken durch unnötige Datenabfragen seitens Diensteanbieter sowie die geplante standardmäßige Integration des biometrischen Lichtbilds aus dem Personalausweis.

Digitale Identitätsnachweise gewinnen bereits in verschiedenen Online-Bereichen an Bedeutung, wie etwa Debatten um Altersverifikationen zeigen. Verbraucherschützer fordern daher Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren, damit Nutzer Attribute wie das Alter selektiv und ohne Preisgabe vollständiger Identitätsdaten nachweisen können.

Siehe auch  ChatGPT-Cookie __obi: Sicherheitsforscher deckt Cross-Site-Tracking durch OpenAI auf

Was bedeutet das für Nutzer?

Für Verbraucher in Deutschland besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf, da sich die Bereitstellung von „d-you“ in Vorbereitung befindet. Bis zur verbindlichen Frist und dem geplanten Start bleibt Zeit, im Gesetzgebungsverfahren zum Digitalen Identitätengesetz auf die Kritikpunkte einzugehen und Anpassungen vorzunehmen.

Quellen: Stadt-Bremerhaven

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mastodon
Nach oben scrollen