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Neue EU-Labels für Gewährleistung und Garantie werden Ende September Pflicht

Beim Einkauf von Elektronik, Haushaltsgeräten oder Kleidung greifen ab dem 27. September 2026 neue Vorschriften der Europäischen Union. Sowohl im stationären Handel als auch in Online-Shops werden ab diesem Stichtag zwei standardisierte Kennzeichnungen Pflicht, die Kunden über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und freiwillige Herstellergarantien aufklären.

Klarheit zwischen Händlerpflicht und freiwilliger Garantie

In der Praxis verwechseln viele Verbraucher die Begriffe Gewährleistung und Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung – also die Mängelhaftung des Verkäufers – ist EU-weit geregelt und beträgt bei Neuware mindestens zwei Jahre, kann in einzelnen Mitgliedstaaten aber auch länger ausfallen. Das neue Gewährleistungslabel soll diese Rechte bereits vor dem Kauf sichtbar machen, ohne dass sich an den rechtlichen Grundlagen selbst etwas ändert.

Das einheitlich gestaltete Gewährleistungslabel darf in seinem Design nicht verändert werden. Es informiert über folgende Punkte:

  • den EU-weiten Mindestzeitraum von zwei Jahren für Neuware und Hinweise auf potenziell längere Fristen in einzelnen Ländern,
  • die Voraussetzungen, unter denen Verkäufer für Mängel haften,
  • die Pflichten des Verkäufers im Fall einer Reklamation,
  • konkrete Schritte für Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Ansprüche,
  • einen integrierten QR-Code, der zu weiteren landesspezifischen Details führt.

Geschäfte vor Ort können das Label beispielsweise über Aufsteller oder Poster präsentieren. Gedruckt schreibt die EU mindestens das Format DIN A4 vor. Online-Händler müssen die Information farbig auf ihren Plattformen einbinden. Ausgenommen von der Pflicht sind lediglich Geschäfte des täglichen Lebens im stationären Handel, die direkt erfüllt werden – etwa der Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten.

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Das GARAN-Label für langjährige Herstellergarantien

Zusätzlich führt die EU das sogenannte GARAN-Label ein, wie ein Bericht von Chip.de erläutert. Eine Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das neue Label ist verpflichtend vorgeschrieben, sobald eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie für Verbraucher kostenlos ist, die gesamte Ware abdeckt und über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gilt.

Auf dem GARAN-Label müssen der Name des Herstellers bzw. die Marke, die genaue Modellbezeichnung sowie der garantierte Zeitraum abgedruckt sein. Schließt eine Haltbarkeitsgarantie hingegen bestimmte Bauteile aus, darf das GARAN-Label ausdrücklich nicht verwendet werden. In solchen Fällen muss die Information separat und transparent an die Kundschaft erfolgen.

Was Verbraucher jetzt beachten sollten

Käufer müssen vorab nicht selbst aktiv werden. Ab dem 27. September 2026 lohnt sich jedoch beim Kauf von Geräten wie Smartphones, Kaffeemaschinen oder Kopfhörern ein genauer Blick auf die Kennzeichnungen. Das Gewährleistungslabel erleichtert die Reklamation beim Händler, während das GARAN-Label auf einen Blick verrät, ob ein Hersteller freiwillig über die gesetzliche Zweijahresfrist hinaus für sein komplettes Produkt einsteht.

Quellen: Chip.de

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