Das Europäische Parlament hat endgültig grünes Licht für eine neue Bearbeitungsgebühr auf kleine Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern gegeben. Die Regelung tritt am 1. November in Kraft und betrifft Lieferungen von Marktplätzen wie Temu, Shein, AliExpress oder Amazon. Für Verbraucher in Deutschland stellt sich damit die Frage, ob Schnäppchen aus Fernost künftig spürbar teurer werden.
Plattformen zahlen, genaue Höhe noch unklar
Nach den Vorgaben der EU-Staaten sind formell die Onlinehandelsplattformen für die Entrichtung der Abgabe zuständig und nicht direkt die Endkunden. Erhoben wird der Betrag von den jeweiligen nationalen Behörden. Wie hoch die Bearbeitungsgebühr konkret ausfällt, steht derzeit noch nicht fest: Die Europäische Kommission muss die genaue Summe erst noch festlegen. Künftig soll dieser Betrag alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden.
Ziel der Abgabe ist es, die stark steigenden Verwaltungskosten aufzufangen, die den Zollbehörden durch die Flut an Einzelsendungen entstehen. Allein im Jahr 2025 wickelten die Zollämter in der Europäischen Union rund sechs Milliarden Pakete aus dem Onlinehandel ab. Nach Angaben der EU-Mitgliedstaaten stammten rund 90 Prozent dieser Lieferungen aus China.
Teil einer umfassenden Zollreform
Der Beschluss ist ein Baustein einer größeren Zollreform der EU, die den Handel besser regulieren und Kontrollen bei unsicheren oder nicht konformen Waren verschärfen soll. Im kommenden Jahr soll dafür unter anderem eine neue europäische Zollbehörde im französischen Lille ihre Tätigkeit aufnehmen.
Bereits seit Juli wird unabhängig von der neuen Gebühr eine Zollpauschale auf günstige Importwaren erhoben: Pro Warengruppe in einer Sendung fallen pauschal drei Euro Zoll an. Obwohl auch hier die Verkäufer und Importeure in der Pflicht stehen, legen etliche Händler diese Mehrkosten bereits auf die Endpreise um. Belastbare Zahlen für die gesamte EU fehlen noch, doch in Frankreich sank die Zahl eingeführter Kleinpakete nach Angaben des dortigen Wirtschaftsministeriums in den ersten Wochen bereits um bis zu 40 Prozent.
Die aktuelle Pauschale dient als Übergangslösung. Ab Juli 2028 soll für Onlinehändler eine zentrale digitale Plattform zur Abwicklung verpflichtend werden, über die sämtliche Importe ab dem ersten Euro zollpflichtig abgerechnet werden. Für übrige Händler greift diese Pflicht ab März 2034.
Was Online-Käufer jetzt beachten sollten
Auch wenn die neue Bearbeitungsgebühr rechtlich an die Händler adressiert ist, sollten Käufer bei Bestellungen ab November genau auf die Preisangaben im Warenkorb achten. Es ist wahrscheinlich, dass Verkäufer die Gebühren über Versandaufschläge oder höhere Artikelpreise an die Kundschaft weiterreichen. Wer Produkte direkt aus Drittstaaten bestellt, sollte die Gesamtkosten vor dem Bezahlen sorgfältig prüfen.
Quellen: Spiegel.de, Zeit.de















