Drohnen: Recht und Pflichten in Deutschland

Drei Pflichten, und nur eine davon hängt am Gewicht. Wer das durcheinanderbringt, fliegt im schlimmsten Fall unversichert – und das ist der Fall, in dem es richtig teuer wird.

Inhaltsverzeichnis

*Dieser Bereich ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben das Luftfahrt-Bundesamt und die zuständigen Behörden.*

Die drei Pflichten

PflichtWannKosten
Registrierung als Betreibersobald die Drohne eine Kamera hatkostenlos
Haftpflichtversicherungimmer, unabhängig vom Gewichtje nach Anbieter
Kompetenznachweisab 250 gA1/A3 kostenlos, A2 kostenpflichtig

Nur die dritte Zeile hängt am Gewicht. Die ersten beiden gelten auch für die 135-Gramm-Kamera – das ist der Punkt, an dem die verbreitete Formel „unter 250 g braucht man nichts" zusammenbricht. Ausführlich unter Drohne ohne Führerschein.

Die sechs Themen

ThemaKernfrage
DrohnenführerscheinBrauche ich einen, und welchen?
Drohne registrierenWo, wie, und was kostet es?
VersicherungReicht meine Privathaftpflicht?
Wo darf ich fliegenZonen, Höhe, Sichtweite
Aufnahmen veröffentlichenWas darf ins Netz?
Ohne FührerscheinWas gilt dann trotzdem?

Die Grundregeln beim Fliegen

  • Höchstens 120 Meter über Grund.
  • Immer in Sichtweite – die Drohne muss ohne Hilfsmittel erkennbar bleiben.
  • Nicht über Menschenansammlungen.
  • Geo-Zonen beachten – Flughäfen, Naturschutzgebiete, Bundeswasserstraßen und mehr.
  • Mindestalter 16 Jahre für die meisten Fälle.

Die zweite Regel ist die, die den Alltag bestimmt. Sie macht jede Werbung mit zweistelligen Kilometer-Reichweiten praktisch bedeutungslos: Was Du nicht mehr siehst, darfst Du nicht mehr fliegen.

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