Drohnen: Recht und Pflichten in Deutschland
Drei Pflichten, und nur eine davon hängt am Gewicht. Wer das durcheinanderbringt, fliegt im schlimmsten Fall unversichert – und das ist der Fall, in dem es richtig teuer wird.
*Dieser Bereich ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben das Luftfahrt-Bundesamt und die zuständigen Behörden.*
Die drei Pflichten
| Pflicht | Wann | Kosten |
|---|---|---|
| Registrierung als Betreiber | sobald die Drohne eine Kamera hat | kostenlos |
| Haftpflichtversicherung | immer, unabhängig vom Gewicht | je nach Anbieter |
| Kompetenznachweis | ab 250 g | A1/A3 kostenlos, A2 kostenpflichtig |
Nur die dritte Zeile hängt am Gewicht. Die ersten beiden gelten auch für die 135-Gramm-Kamera – das ist der Punkt, an dem die verbreitete Formel „unter 250 g braucht man nichts" zusammenbricht. Ausführlich unter Drohne ohne Führerschein.
Die sechs Themen
| Thema | Kernfrage |
|---|---|
| Drohnenführerschein | Brauche ich einen, und welchen? |
| Drohne registrieren | Wo, wie, und was kostet es? |
| Versicherung | Reicht meine Privathaftpflicht? |
| Wo darf ich fliegen | Zonen, Höhe, Sichtweite |
| Aufnahmen veröffentlichen | Was darf ins Netz? |
| Ohne Führerschein | Was gilt dann trotzdem? |
Die Grundregeln beim Fliegen
- Höchstens 120 Meter über Grund.
- Immer in Sichtweite – die Drohne muss ohne Hilfsmittel erkennbar bleiben.
- Nicht über Menschenansammlungen.
- Geo-Zonen beachten – Flughäfen, Naturschutzgebiete, Bundeswasserstraßen und mehr.
- Mindestalter 16 Jahre für die meisten Fälle.
Die zweite Regel ist die, die den Alltag bestimmt. Sie macht jede Werbung mit zweistelligen Kilometer-Reichweiten praktisch bedeutungslos: Was Du nicht mehr siehst, darfst Du nicht mehr fliegen.
