Drohne registrieren: die e-ID hängt an der Kamera, nicht am Gewicht
Die Registrierung ist der Vorgang, den die meisten übersehen – weil sie glauben, unter 250 Gramm sei nichts zu tun. Der Auslöser ist aber nicht das Gewicht, sondern die Kamera. Und die hat praktisch jede moderne Minidrohne.
*Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.*
Wer sich registrieren muss
Registrierungspflichtig ist, wer eine Drohne betreibt, die eine Kamera oder einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten hat – und die kein Spielzeug im rechtlichen Sinn ist.
| Drohne | Registrierung nötig? |
|---|---|
| 135-g-Minidrohne mit 4K-Kamera | ja |
| 249-g-Kameradrohne | ja |
| Spielzeugdrohne ohne Kamera, unter 250 g | in der Regel nein |
| Jede Drohne ab 250 g | ja |
| Selbstfliegende Flugkamera | ja |
Die erste Zeile ist der Punkt. Genau die Geräte, die mit „kein Führerschein nötig" beworben werden, sind registrierungspflichtig – weil sie filmen. Die Werbung ist nicht falsch, aber unvollständig.
Wie es abläuft
- Beim Luftfahrt-Bundesamt ein Konto anlegen und sich als UAS-Betreiber registrieren.
- Die Daten eintragen – Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nachweis der Versicherung.
- Die e-ID erhalten – eine Betreibernummer, die Dir persönlich gehört, nicht der einzelnen Drohne.
- Die e-ID sichtbar an jeder Drohne anbringen, meist als Aufkleber.
Punkt 3 ist die angenehme Überraschung: Du registrierst Dich, nicht das Gerät. Eine e-ID gilt für alle Deine Drohnen – wer eine zweite kauft, muss nichts Neues beantragen, sondern nur den Aufkleber anbringen.
Die Registrierung ist kostenlos.
Die Sache mit dem Aufkleber
- Die e-ID muss von außen sichtbar sein – ein Aufkleber am Gehäuse genügt.
- Nur die Betreibernummer, nicht der zugehörige geheime Teil. Der gehört nirgendwo hin, wo ihn jemand lesen kann.
- Bei mehreren Drohnen auf jede.
- Wetterfest – ein Papierstreifen überlebt den ersten Regen nicht.
Der zweite Punkt wird regelmäßig falsch gemacht. Die Registrierung besteht aus einer öffentlichen Nummer und einem geheimen Zusatz. Nur die Nummer gehört auf die Drohne.
Was die Registrierung mit der Versicherung zu tun hat
Bei der Registrierung wird nach dem Versicherungsschutz gefragt. Das ist kein Formfehler, sondern der Grund, warum beide Themen zusammengehören: Ohne Haftpflicht darf in Deutschland keine Drohne betrieben werden – unabhängig vom Gewicht. Einzelheiten unter Drohnenversicherung.
Wenn sich etwas ändert
| Änderung | Zu tun |
|---|---|
| Umzug | Anschrift im Konto aktualisieren |
| Neue Drohne | nur Aufkleber, keine neue Registrierung |
| Drohne verkauft | Aufkleber entfernen |
| Versicherung gewechselt | Angaben aktualisieren |
| Registrierung abgelaufen | erneuern |
Die dritte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht: Deine Betreibernummer bleibt an einer verkauften Drohne kleben und weist Dich als Betreiber aus. Vor dem Verkauf abziehen.
Fazit
Die Kamera löst die Pflicht aus, nicht das Gewicht. Damit ist praktisch jede moderne Drohne registrierungspflichtig.
Es kostet nichts und dauert Minuten – und die e-ID gilt für alle Deine Drohnen zusammen.
Der Aufkleber gehört sichtbar ans Gerät. Aber nur die öffentliche Nummer, nicht der geheime Teil.
Häufige Fragen
Muss ich eine Drohne unter 250 Gramm registrieren?
Ja, sobald sie eine Kamera hat. Die Registrierungspflicht hängt an der Kamera beziehungsweise am Sensor, nicht am Gewicht.
Was kostet die Registrierung?
Nichts. Die Registrierung als UAS-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt ist gebührenfrei.
Brauche ich für jede Drohne eine eigene Nummer?
Nein. Registriert wird der Betreiber, nicht das Gerät – eine e-ID gilt für alle Deine Drohnen. Der Aufkleber muss aber auf jede.
Wo muss die e-ID angebracht werden?
Sichtbar von außen am Gehäuse, wetterfest. Nur die öffentliche Betreibernummer, nicht der geheime Zusatz.
Was passiert, wenn ich nicht registriert bin?
Der Betrieb ist dann nicht zulässig und der Verstoß bußgeldbewehrt. Da die Registrierung kostenlos ist und Minuten dauert, gibt es dafür keinen guten Grund.
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