Strom und Parkmodus: Dauerstrom ohne leere Batterie

Am Zigarettenanzünder ist eine Dashcam in fünf Minuten angeschlossen – und tot, sobald die Zündung aus ist. Alles, was danach kommt, hängt an drei Themen: woher der Strom kommt, wann er abgeschaltet wird, und was das Gerät bei 60 Grad hinter der Scheibe aushält.

Inhaltsverzeichnis

Warum der Zigarettenanzünder nicht reicht

In den meisten Fahrzeugen ist die 12-Volt-Buchse mit der Zündung abgeschaltet. Die Kamera geht mit dem Motor aus – unabhängig davon, was sie technisch könnte.

AnschlussParkmodus möglichAufwand
Zigarettenanzünderneinkeiner
Hardwire am Sicherungskastenjamittel
OBD-Adapterjagering, nicht in jedem Fahrzeug
Zweitbatteriejahoch, schont die Starterbatterie

Die erste Zeile ist kein Nachteil, sondern für viele die richtige Wahl. Ohne Parkmodus entfällt der rechtlich schwierigste Teil der ganzen Nische von selbst.

Die Themen im Einzelnen

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Die zwei Zahlen, auf die es ankommt

Die Abschaltschwelle

Ein Hardwire-Kit ohne Niederspannungsschutz ist gefährlich für die Starterbatterie. Sinnvoll sind 11,8 bis 12,0 Volt; bei alter Batterie oder im Winter lieber höher. Der Parkmodus läuft dann kürzer – aber das Auto springt am Morgen an, und darum geht es.

Eine mehrfach tief entladene Batterie ist dauerhaft geschädigt und kostet mehr als die ganze Kamera.

Die Temperatur hinter der Scheibe

Ein Fahrzeug in der Sonne erreicht innen leicht über 60 Grad, direkt hinter dem Glas noch mehr. Lithium-Akkus altern dort schnell und können sich aufblähen; Kondensatoren nicht.

Das früheste Zeichen ist unscheinbar: Die Kamera vergisst Datum und Uhrzeit. Das wird für einen Softwarefehler gehalten und ist der Akku – siehe Kondensator oder Akku.

Was der Parkmodus verlangt

  1. Dauerstrom aus dem Sicherungskasten oder von einer Zweitbatterie.
  2. Einen Tiefentladeschutz mit passend gesetzter Schwelle.
  3. Ein Gerät mit Kondensator, das die Hitze im Dauerbetrieb verträgt.
  4. Eine Endurance-Speicherkarte, siehe Speicherkarte.
  5. Einen Ort, an dem er zulässig ist – siehe Parkmodus und Recht.

Punkt 5 ist der, den die Technik nicht löst. In der eigenen Garage ist der Parkmodus unproblematisch; am Straßenrand halten Aufsichtsbehörden ihn für unzulässig, und eine von ihnen hält ausdrücklich fest, dass ihr keine rechtskonforme Umsetzung bekannt ist.

Und im Wohnmobil?

Dort ist der Strom bereits gelöst: Die Aufbaubatterie versorgt Verbraucher im Stand, die Starterbatterie bleibt unberührt. Rechtlich ändert das nichts – ein Campingplatz ist eine öffentlich zugängliche Fläche. Mehr unter Besondere Fahrzeuge.

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