LG Frankfurt: Meta haftet für Betrugsanzeigen und gefälschte Profile

LG Frankfurt: Meta haftet für Betrugsanzeigen und gefälschte Profile

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Verantwortlichkeit großer Plattformbetreiber gestärkt. Nach einem Urteil (Az. 2-06 O 234/25) haftet Meta Platforms für betrügerische Werbeanzeigen und gefälschte Profile auf Instagram und Facebook, wenn die Inhalte durch hauseigene Algorithmen im wirtschaftlichen Eigeninteresse gesteuert und verteilt werden.

Identitätsdiebstahl für betrügerische Geldanlagen

Auslöser des Rechtsstreits waren fortlaufende Identitätsdiebstähle: Kriminelle legten wiederholt Profile unter dem Namen eines deutschen Finanzratgeber-Portals und dessen bekanntem Gründer an. Zudem schalteten sie bezahlte Werbeanzeigen bei Meta. Die Links führten Nutzer in WhatsApp-Gruppen, in denen ihnen angebliche Anlageprodukte des Firmengründers versprochen wurden. Getäuschte Anleger verloren ihr eingezahltes Geld und beschwerten sich anschließend beim echten Unternehmen.

Das betroffene Portal beschäftigte zeitweise eine Vollzeitkraft nur dafür, gefälschte Profile und Anzeigen zu melden – allein in einem Sommermonat 2024 über 250 Mal. Meta reagierte teilweise erst nach 14, 20 oder gar 62 Tagen und lehnte präventive Maßnahmen abseits individueller Meldungen ab.

Algorithmen heben die reine Haftungsbefreiung auf

Meta berief sich vor Gericht auf das Haftungsprivileg für fremde Inhalte nach der E-Commerce-Richtlinie und dem Digital Services Act (DSA). Das Landgericht wies dies mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. Das Privileg gelte nur für rein passive Plattformen. Da Meta Werbeplätze auktioniert und die Rangfolge über Qualitätskriterien wie Textmenge oder reißerische Sprache berechnet, übe der Konzern eine überlegene Kontrolle über die Ausspielung aus.

Siehe auch  Gerichtsurteil: Meta muss Betrugsanzeigen auf Facebook und Instagram vorab löschen

Dieselbe Kontrollfunktion sieht das Gericht bei normalen Postings, die per Algorithmus zur Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs in die Feeds anderer Nutzer verteilt werden. Wer Inhalte zur eigenen Gewinnmaximierung steuere, kontrolliere sie und hafte dafür – unabhängig von der konkreten Kenntnis im Einzelfall.

Ordnungsgelder und Schadensersatz für Meta

Das Urteil stellt Verletzungen des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sowie des Namens- und Persönlichkeitsrechts des Gründers fest. Vorwürfe zu Urheberrechtsverletzungen scheiterten hingegen, da keine lückenlosen Verträge über die exklusiven Rechte an den genutzten Bildern vorgelegt wurden.

Meta muss künftige Verstöße dieser Art unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall unterbinden. Zudem muss der Konzern Auskunft über erzielte Einnahmen und Abrufzahlen geben, um die Schadensersatzansprüche beziffern zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Entwarnung für Foren und Mastodon

Aufatmen können hingegen Betreiber von Online-Foren sowie rein chronologischen Diensten wie Mastodon: Da sie Inhalte nicht mittels Algorithmen zum eigenen finanziellen Vorteil steuern, gilt die Entscheidung in erster Linie für Plattformen mit kommerziell gesteuerten Feeds.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Nutzer markiert das Urteil einen wichtigen Schritt gegen unseriöse Werbenetzwerke in sozialen Medien. Betrügerische Anzeigen mit bekannten Gesichtern dürfen von Plattformen nicht mehr wochenlang toleriert werden. Anwender sollten dennoch bei Anlageangeboten in sozialen Medien grundsätzlich vorsichtig bleiben: Seriöse Finanzdienstleister wickeln keine Geschäfte über private WhatsApp-Gruppen ab. Verdächtige Profile und Werbeeinblendungen sollten weiterhin direkt über die Plattformfunktionen gemeldet werden.

Quellen: Heise – News

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