Der Meta-Konzern muss gefälschte Werbeanzeigen und Fakeprofile auf Facebook und Instagram künftig eigenständig vor ihrer Veröffentlichung unterbinden. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Damit stärkt die Justiz die Rechte von Verbrauchern und Geschädigten: Plattformbetreiber dürfen sich bei offensichtlicher Online-Abzocke nicht mehr darauf zurückziehen, Inhalte erst nach Hinweisen betroffener Nutzer zu entfernen.
Klage von Finanzfluss gegen Missbrauch von Prominenten
Auslöser des Verfahrens war eine Klage des Gründers Thomas Kehl und der Plattform »Finanzfluss«. Kriminelle hatten den Namen und das Gesicht des Finanz-YouTubers für Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram missbraucht, um Nutzer zu vermeintlich lukrativen Geldanlagen zu verleiten. Die Anzeigen wurden dabei teilweise über ein reguläres Meta-Werbekonto gebucht.
Die Masche zielte darauf ab, gutgläubige Anleger über die Werbelinks in geschlossene Gruppen des ebenfalls zu Meta gehörenden Messengers WhatsApp zu leiten. In diesen Gruppen priesen die Täter betrügerische Investments an. Mehrere Betroffene wandten sich an das Finanzportal, nachdem sie Geld verloren hatten.
Algorithmen und Einnahmen begründen unmittelbare Haftung
Meta verteidigte sich mit der bisher gängigen Praxis: Der Konzern sah sich nicht für die Inhalte verantwortlich, solange gemeldete Verstöße nach Hinweisen gelöscht werden. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Frankfurt nicht. Wer Anzeigen über eigene Algorithmen ausspiele und daran verdiene, übe eine maßgebliche Kontrolle aus und fungiere nicht als neutraler Speicherplatzanbieter.
Daraus leiteten die Richter eine unmittelbare Haftung des Konzerns ab. Meta ist nun verpflichtet, Fakeprofile und betrügerische Anzeigen mit Bezug auf »Finanzfluss« künftig proaktiv herauszufiltern, bevor sie online gehen. Hält sich das Unternehmen nicht daran, droht im Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Darüber hinaus muss Meta offenlegen, welche Einnahmen durch die beanstandeten Fakeanzeigen generiert wurden.
Einordnung: Signalwirkung gegen das Katz-und-Maus-Spiel
Das Urteil setzt ein klares Signal gegen die grassierende Betrugswelle auf sozialen Plattformen. Bisher glich das Vorgehen gegen solche Maschen einem Katz-und-Maus-Spiel: Wurde eine Anzeige nach Nutzerbeschwerden entfernt, stellten die Hintermänner kurz darauf eine minimal veränderte Variante mit demselben Inhalt online. Dass Plattformen nun verpflichtet werden, bekannte Betrugsmuster vorab durch technische Filter abzufangen, könnte die Hürden für Kriminelle spürbar erhöhen.
Was Nutzer jetzt beachten sollten
Trotz des Urteils sollten Nutzer bei Werbeanzeigen für Finanzprodukte und Krypto-Investitionen auf Social-Media-Kanälen grundsätzlich misstrauisch bleiben:
- Keine WhatsApp-Gruppen: Seriöse Finanzberater und bekannte Medienformate fordern niemals über Werbeanzeigen dazu auf, geschlossenen Chatgruppen beizutreten.
- Absender prüfen: Werbeanzeigen, die scheinbar von Prominenten oder bekannten Medien stammen, verlinken bei Betrugsversuchen fast nie auf deren echte, verifizierte Webseiten.
- Trotzdem melden: Auch wenn Betreiber nun stärker in die Pflicht genommen werden, sollten betrügerische Profile und Werbeanzeigen weiterhin über die Meldefunktionen der Apps gemeldet werden, um Druck auf die Anbieter aufrechtzuerhalten.
Quellen: Spiegel.de



