Die Europäische Kommission will den Zugriff von Kindern und Jugendlichen auf Online-Netzwerke wie TikTok, Instagram oder Snapchat drastisch einschränken. Wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union ankündigte, sieht der geplante „KIDS ACT“ ein striktes Nutzungsverbot für Kinder unter 13 Jahren sowie ein mehrstufiges Schutzkonzept für Heranwachsende vor.
Stufenmodell: Eigenständige Konten erst ab 15 Jahren
Der Gesetzesvorschlag orientiert sich laut Kommission an Vorbildern wie Australien und teilt den Zugang in drei Altersstufen ein:
- Unter 13 Jahren: Die Nutzung sozialer Netzwerke soll vollständig untersagt werden. Plattformen dürfen für diese Altersgruppe keine Konten bereitstellen.
- 13 bis 15 Jahre: Jugendliche dürfen kein eigenes, vollwertiges Profil anlegen. Zulässig sind ausschließlich sogenannte „Mini-Konten“, die von den Eltern eingerichtet und kontrolliert werden. Diese sollen zeitlich limitiert sein und nur über eingeschränkte Funktionen verfügen.
- Ab 15 Jahren: Ein eigenständiger Zugang wird gestattet, sofern die Betreiber strenge Vorgaben für ein kindersicheres Design erfüllen.
Bereits im Vorfeld gab es erste Einblicke, als die EU-Kommission das geplante Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vorbereitete. Hintergrund sind nach Angaben von der Leyens Studien und Expertengespräche, die auf Risiken wie Schlafmangel, Konzentrationsprobleme sowie eine Bildschirmzeit von vier bis sechs Stunden täglich hinweisen.
Verbot von Doomscrolling und Umkehr der Beweislast
Ein Kernpunkt des Entwurfs ist das Prinzip „Safety by Design“. Netzwerke müssen nachweisen, dass ihre Benutzeroberflächen Minderjährige nicht gezielt binden oder manipulieren. Funktionen wie das endlose Nachladen von Inhalten (das sogenannte Doomscrolling) oder das automatische Abspielen von Videos sollen standardmäßig deaktiviert werden. Auch vor der missbräuchlichen Verwendung von Bildmaterial für KI-generierte sexualisierte Inhalte sollen junge Nutzer geschützt werden.
Zudem will Brüssel die Beweislast umkehren: Künftig müssen Tech-Konzerne den Behörden beweisen, dass ihre Angebote die Sicherheit und psychische Gesundheit Minderjähriger nicht gefährden.
Kritik an Verifikation und Datenschutz
Zwar schreiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Plattformen bereits heute ein Mindestalter von 13 Jahren vor, die Durchsetzung gilt jedoch als lückenhaft. Eine gesetzliche Pflicht zur Alterskontrolle wirft jedoch technische Hürden auf. Diskutiert werden datensparsame Altersverifikationssysteme wie die europäische digitale Identität (EU-Wallet) oder das Konzept einer „Mini-Wallet“.
Netzpolitische Initiativen äußern Bedenken: Da das Alter verlässlich festgestellt werden muss, könnten weitreichende Ausweiskontrollen für alle Internetnutzer erforderlich werden, was die Privatsphäre und Anonymität im Netz berührt.
Wie geht es weiter?
Der detaillierte Gesetzestext wird nun vorgelegt. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten den Entwurf beraten und zustimmen. Beobachter rechnen damit, dass das Gesetzgebungsverfahren mehrere Monate oder Jahre dauern wird. Für den Herbst hat die Kommission zudem den „Digital Fairness Act“ angekündigt, der suchtfördernde Mechanismen auch für erwachsene Verbraucher regulieren soll.
Quellen: Heise – News, Heise – Netzpolitik, Detuschlandfunk.de, Spiegel.de, tagesschau.de, stadt-bremerhaven.de, taz.de



