Mit dem kommenden Update auf iOS 27.2 ändert Apple auf Druck europäischer Behörden die Dialogfenster für das Werbe-Tracking auf dem iPhone. Wie der Hersteller in seinen Entwickler-Richtlinien bestätigt, erhalten App-Anbieter in der Europäischen Union Zugriff auf eine alternative Version der bisherigen „App Tracking Transparency“ (ATT). In Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien wird dieser neue Dialog für dort vertriebene Apps sogar gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.
Kartellamt erzwingt Zugeständnisse bei der Werbeverfolgung
Hintergrund der Anpassung ist eine mehrjährige Untersuchung des deutschen Bundeskartellamts. Die Wettbewerbshüter prüften den Verdacht, dass Apples strikte Vorgaben für externe Entwickler wettbewerbsverzerrend wirken und Drittanbieter gegenüber Apples eigenen Werbediensten benachteiligen könnten. Apple wies die Vorwürfe zwar zurück und betonte stets seine durchgängigen Datenschutzstandards, einigte sich im Rahmen eines Abkommens jedoch auf acht konkrete Änderungen am ATT-Framework für den europäischen Markt.
Diese Einigung soll ab iOS 27.2 umgesetzt werden.
Was sich für Verbraucher konkret ändert
Für iPhone-Nutzer in Deutschland hat die Umstellung zwei wesentliche Folgen im Alltag:
- Mehr Kontext vor der Entscheidung: Die alternative Abfrage verfügt über eine überarbeitete Formulierung und ein neues Layout. Zudem können Entwickler eine zusätzliche Schaltfläche für weitere Informationen einbinden. Dort dürfen Unternehmen genauer darlegen, welche Daten über Apps, Webseiten und Offline-Quellen hinweg zusammengeführt oder an Datenhändler übermittelt werden sollen.
- Wiederkehrende Abfragen nach zwölf Monaten: Künftig dürfen Entwickler in der EU nach Ablauf eines Jahres erneut nach der Tracking-Erlaubnis fragen – unabhängig davon, ob die Verfolgung zuvor abgelehnt oder akzeptiert wurde.
Handlungsempfehlungen für iPhone-Nutzer
Sobald iOS 27.2 regulär erscheint, werden Nutzer beim ersten Start aktualisierter Apps vermehrt auf die neuen Systemdialoge treffen. Wer eine Nachverfolgung über fremde Dienste und Webseiten hinweg grundsätzlich ablehnt, sollte die Abfrage weiterhin konsequent verneinen. Die zusätzliche Info-Schaltfläche bietet jedoch die Möglichkeit, die Begründung des jeweiligen Anbieters vorab im Detail einzusehen.





