Das R32-Verbot ab 2027: Was blüht der Midea PortaSplit?

Rechtliche Faktenschau, regulatorische Grauzonen und die propanbasierte Zukunft des Erfolgsmodells

Die europäische Klimapolitik forciert den schrittweisen Ausstieg aus fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), um die globalen Treibhausgasemissionen drastisch zu senken. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, welche die vorherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst hat.

Ein zentrales Kriterium für die Zulassung von Kälte- und Klimaanlagen ist das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP). Das in der Midea PortaSplit verwendete Sicherheitskältemittel R32 (Difluormethan) weist einen GWP-Wert von 675 auf. Gemäß den verschärften Grenzwerten der neuen F-Gase-Verordnung ist der Verbleib dieses Kältemittels in Neuanlagen zeitlich stark begrenzt.

1. Die gesetzlichen Grundlagen im Detail

Der Blick in den Gesetzestext zeigt, dass die Fristen streng an die Systemarchitektur der Geräte gekoppelt sind.

Auszug aus Anhang IV (Inverkehrbringungsverbote gemäß Artikel 11 Absatz 1) der Verordnung (EU) 2024/573:

  • Punkt 5: „In sich geschlossene Klimageräte und Wärmepumpen […] mit einer Nennkapazität von bis zu einschließlich 12 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten […] Verbot ab 1. Januar 2027.“
  • Punkt 7: „Luft-Luft-Splitsysteme […] mit einer Nennkapazität von bis zu einschließlich 12 kW, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten […] Verbot ab 1. Januar 2029.“

(Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, L-Reihe, Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV)

2. Der regulatorische Sonderstatus der Midea PortaSplit: 2027 oder 2029?

In der Praxis wirft die Einordnung der Midea PortaSplit komplexe juristische Fragen auf. Der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen „in sich geschlossenen“ Systemen (Monoblöcken) und „Splitsystemen“.

Die PortaSplit nimmt hier eine technologische Hybridstellung ein: Sie besteht aus einem Innen- und einem Außengerät (klassische Split-Architektur), ist jedoch ab Werk hermetisch versiegelt und mechanisch nicht trennbar. Das bedeutet, dass der Kältekreislauf dauerhaft geschlossen bleibt und bei der Installation kein Eingriff durch einen zertifizierten Kältetechniker erforderlich ist.

  • Szenario A (Luft-Luft-Splitsystem): Wird die PortaSplit rein nach ihrer zweiteiligen Bauweise bewertet, greift das R32-Verbot erst ab dem 1. Januar 2029 (Anhang IV, Punkt 7).
  • Szenario B (In sich geschlossenes System): Wird sie aufgrund ihrer werkseitig versiegelten, nicht trennbaren Leitungen als ortsbewegliches, in sich geschlossenes Gerät klassifiziert, verschiebt sich der Stichtag nach vorne auf den 1. Januar 2027 (Anhang IV, Punkt 5).

In der Schweiz verschärfen sich die Regeln über die nationale Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) nochmals. Hier gilt für Importeure und Händler ein striktes Einfuhrverbot für entsprechende Anlagen ab dem 1. Januar 2027 sowie ein finales Verkaufsverbot im Einzelhandel ab dem 30. Juni 2027.

3. Was bedeutet das Verbot für Käufer und Besitzer der PortaSplit?

Für Verbraucher, die bereits eine Midea PortaSplit besitzen oder vor den jeweiligen Stichtagen erwerben, besteht keinerlei Grund zur Sorge. Die Verordnung (EU) 2024/573 regelt ausschließlich das Inverkehrbringen – also den erstmaligen Import und den Erstverkauf auf dem europäischen Markt.

  • Unbeschränkter Bestandsschutz: Einmal installierte oder bereits im Handel befindliche Geräte genießen vollen Bestandsschutz. Sie dürfen zeitlich unbegrenzt weiter betrieben, privat weiterverkauft und genutzt werden.
  • Wartung und Reparatur: Gemäß Artikel 13 der Verordnung bleibt die Verwendung von Kältemitteln zur Wartung und Reparatur von bestehenden Klimaanlagen dieser Leistungsklasse uneingeschränkt zulässig. Da die PortaSplit jedoch werkseitig über keine standardmäßigen Schrader-Serviceventile verfügt, bleibt eine Instandsetzung im Falle eines Kältemittelverlusts (Fehlercode EL 0C) primär eine technische und wirtschaftliche statt einer regulatorischen Hürde.

4. Die Krux mit dem Nachfolger: Die Propan-Herausforderung (R290)

Als zukunftssichere, umweltfreundliche Alternative zu synthetischen F-Gasen gilt Propan (R290). Mit einem extrem niedrigen GWP-Wert von 0,02 ist es immun gegen künftige Beschränkungen der F-Gase-Verordnung. Die Umstellung der PortaSplit auf R290 stellt Midea jedoch vor eine gewaltige konstruktive Hürde, die in der einzigartigen Architektur des Geräts liegt.

Das Sicherheitsrisiko: Ein hochexplosives Gas am Fenster

Während das aktuelle Kältemittel R32 in die Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar) eingestuft ist, gehört Propan zur Klasse A3 (hochgradig entflammbar und explosionsgefährlich).

Bei der Midea PortaSplit sitzt der schwere Rollkolbenkompressor im Innengerät. Das bedeutet: Das flüssige und gasförmige Kältemittel wird kontinuierlich durch das 2 Meter lange Schlauchbündel gepresst, das durch geöffnete Fenster oder Balkontüren nach draußen führt. Hier besteht ein konstantes Risiko mechanischer Beschädigungen – etwa durch unvorsichtiges Einklemmen im Fensterrahmen, Haustiere oder ein herabstürzendes Fenster. Tritt bei einer solchen Beschädigung Propan im Innenraum aus, kann sich im Zimmer rasch eine zündfähige Atmosphäre bilden.

Wie ein R290-Nachfolger der PortaSplit aussehen müsste

Um einen Nachfolger auf R290-Basis konform zu den harmonisierten Sicherheitsnormen (DIN EN 378 und IEC 60335-2-40) auf den Markt zu bringen, muss Midea das Gerät komplett neu erfinden:

  1. Strikte Füllmengenbegrenzung: Die Propan-Kältemittelmasse im System müsste drastisch minimiert werden, um im Falle eines Lecks die Explosionsgrenzen im Raum nicht zu erreichen.
  2. Gekapselte Elektronik im Innengerät: Da der Kompressor und damit die Haupt-Kältemittelleitungen drinnen sitzen, müssen sämtliche Schaltrelais, Platinen und die Steuerung im Innengerät als funkenfreie Komponenten (Solid-State-Relais) ausgeführt werden.
  3. Sensorische Überwachung: Ein R290-Nachfolger wird zwingend permanente, hochempfindliche Leckagesensoren integrieren müssen. Schlagen diese an, muss das System sofort stromlos geschaltet und eine Not-Zwangsventilation über die Lüfterräder eingeleitet werden.

5. Fazit: Jetzt noch die R32-Variante kaufen?

Das kommende Verbot von Kältemitteln mit einem GWP 150\ge 150 besiegelt mittelfristig das Ende der aktuellen Midea PortaSplit mit R32-Bestückung im europäischen Raum.

Für Endnutzer bedeutet das: Wer mit dem Gedanken spielt, sich die PortaSplit zuzulegen, kann dies dank des umfassenden rechtlichen Bestandsschutzes weiterhin völlig bedenkenlos tun. Ein Abwarten auf ein Propan-Nachfolgemodell könnte sich sogar als Nachteil erweisen: Aufgrund der zwingend erforderlichen Explosionsschutz- und Kapselungsmaßnahmen für R290 werden zukünftige Generationen mobiler Split-Klimageräte technologisch wesentlich komplexer, baulich schwerer, voluminöser und voraussichtlich spürbar teurer in der Anschaffung werden.

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